Berlin, 11. Mai 2015

 

Stellungnahme der DGbV zum GKV-VSG

Veröffentlicht am 11.05.2015 von redaktion

 

Die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement (DGbV e.V.) begrüßt ausdrücklich die Gesetzesvorlage der Bundesregierung zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz).

 

Die DGbV e.V. begrüßt ausdrücklich die Vorlage des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) durch die Bundesregierung. Dieser schon seit langem erforderliche Gesetzesentwurf setzt für uns erkennbar und notwendig auf den zuvor gelegten Grundlagen und Planungen der integrierten Versorgung auf und kann bei kontinuierlicher Umsetzung eine deutliche Verbesserung der derzeitigen Versorgung herstellen und zum generell notwendigen Umbau des bundesdeutschen Gesundheitssystems einen erheblichen Beitrag leisten.

 

Die DGbV nimmt zu den §§ 92a und 92b des SGBV Entwurfes (Nr.140) wie folgt Stellung:

Wir begrüßen zunächst die Einführung eines solchen Innovationsfonds mit nachfolgenden Gremien, wie den Innovationsausschuss und den Expertenbeirat.

Den G-BA letztendlich über den Innovationsausschuss mit einem Alleinstellungsmerkmal der Entscheidung zu bestücken, halten wir nicht für besonders sinnvoll, da der wissenschaftliche Beirat und damit die wissenschaftliche Kompetenz im Gremium aus unserer Sicht dabei zu kurz kommt.

Die DGbV ist der Auffassung, dass der wissenschaftliche Beirat mehr Gewicht haben muss und - das ist ganz entscheidend für uns - dass in beiden Gremien (im Innovationsausschuss und im Expertenbeirat) auch real Bürger-/Patientenvertreter voll umfänglich integriert (mit Stimme und Antragsrecht) sitzen müssen.

Wir möchten uns auf die für uns als DGbV wesentlichen Punkte beschränken und nennen diese nachfolgend:

 

1) Die Schwächung der Selbstverwaltung durch die Zusammensetzung des Innovationsausschusses und den "willkürlich durch die Hintertür gewollten Paradigmenwechsel in der Leistungsfinanzierung" somit eine neu geschaffene Intransparenz halten wir für die letztendlich angestrebten und zu erreichenden Ziele für nicht hilfreich.

 

2) Gefördert werden sollen neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung in erster Linie für den Patienten zum Ziel haben und hinreichendes Potenzial aufweisen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden. Wir sehen in der derzeitigen Formulierung des Kabinettsentwurfes keine Anhaltspunkte für dieses Ziel. Der reale Patientennutzen durch die Förderung von Versorgungsprojekten über den Innovationsfond muss wesentlich deutlicher im Gesetz formuliert und die konkrete Umsetzung auch kontrolliert werden.

 

3) Folglich muss eindeutig transparent sein, wie ein positiv bewertetes Projekt step by step in die Regelversorgung überführt werden soll, wie konkret dann die verbindliche nachfolgende Finanzierung erfolgt und wie die Ausweitung des Projektes in das gesamte System geschieht.

 

4) Wenn die sektorenübergreifende Versorgung im Focus steht mit dem entsprechenden Schnittstellenmanagement, sollten auch alle Beteiligten im Versorgungs-System den Zugang für dieses Vorhaben in Form von Projektanträgen und Förderungen erhalten. Wir appellieren an den Gesetzgeber, sowohl die Industrie als auch die Medizinproduktehersteller als Antragsberechtigte zu akzeptieren.

 

5) Im Sinne der Transparenz und der Gleichberechtigung müssen alle Anträge von Projekten, genehmigte Gelder und Evaluationsergebnisse unserer Meinung nach, für alle in der Versorgung stehenden öffentlich zugänglich gemacht werden.

 

6) Der Gedanke der Nichtbeteiligung der Krankenkassen ist zu verwerfen, da ohne eine Krankenkassenbeteiligung vernünftige Evaluationen unserer Meinung nach nicht machbar sind und wir immer in der Realität der Kassendaten arbeiten müssen.

 

7) Wir appellieren unbedingt für die Vermeidung von unnötigen Strukturen und Geldausgaben und denken, dass das Konstrukt "Innovationsfonds" keine eigene Geschäftsstelle benötigt.

 

8) Für die DGbV e.V. gibt es verschiedenste offene Fragestellungen im Bereich der Ausschreibungsverpflichtungen in Bezug auf die Projektanträge, die Verfahrensordnung, des Kartellrechtes, der Transaktionskostenübernahme und vor allem der anvisierten Zeitschiene.

 

9) Da der Innovationsfonds mit 225 Millionen für konkrete operative Projekte ausgestattet ist, sollten auch die Evaluationskosten für die konkreten Projekte aus diesem Topf bezahlt werden. Die 75 Mio. sollten ausschließlich für grundlegende Forschungsvorhaben ausgegeben werden. Abzulehnen ist, dass das Geld für die Evaluation "alter" 140er Verträge ausgegeben wird.

 

Eine unserer fünf Forderungen lautet:

2. Vergabe von öffentlichen Fördermitteln nur an bürgerorientierte Gesundheitsprojekte

Öffentliche Mittel dürfen nur an solche Gesundheitsprojekte fließen, in welchen Bürgerorientierung verankert ist. Gemeint mit Bürgerorientierung ist

• eine an den Bedürfnissen der Bürger orientierte Haltung der Akteure,

• die Förderung der Gesundheitskompetenz der Bürger und ihrer Befähigung zum eigenverantwortlichen gesundheitlichen Handeln,

• sowie die Beteiligung von Bürgern an Entscheidungen auf allen Systemebenen (siehe auch Ausführungen in der Präambel).

 

Die DGbV e.V. würde es deshalb sehr befürworten, wenn die Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds unter den oben genannten Maßgaben stattfinden würde.

 

Die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V. (DGbV) begleitet und entwickelt Konzepte für Verbesserungen des Versorgungsmanagements im deutschen Gesundheitswesen unter Berücksichtigung der Komplexität des gesamten Systems und der wichtigen Rolle der Bürger, also der Versicherten und Patienten. Die DGbV ist unabhängig, fachübergreifend und gemeinnützig.

 

Berlin, 5. Februar 2015

 

Valide Gesundheitsinformationen fehlen

Daten sind jedoch vorhanden

 

Die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement (DGbV e.V.) bemängelt, dass für eine Optimierung von Versorgungsprozessen in Richtung von bürgerorientierten Versorgungsprozessen fast ausschließlich die Routinedaten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) herangezogen werden können, obwohl weitere valide Daten zur Verfügung stehen.

 

Für den Aufbau von Versorgungsindikatoren für bürgerorientierte Versorgungsprozesse und den Ausbau von vorhandenen Versorgungsprozessen zu bürgerorientierten Prozessen sind die vorhandenen Routinedaten der GKVen nicht ausreichend. Ralf Pourie von der DGbV bemängelt, dass zum Beispiel die Daten der Disease Management Programme (DMP) aus rechtlichen Gründen hierfür nicht mit GKV-Routinedaten verknüpft werden können. Das wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung. Schließlich haben die Bürger ein Recht auf valide Gesundheitsinformationen, so Pourie und verweist damit auf eine der fünf Forderungen der DGbV für eine Neujustierung des deutschen Gesundheitswesens.

 

Gerade die DMP-Dokumentationsdaten wären für die Ermittlung von Versorgungs- und Qualitätsindikatoren in bürgerorientierten Versorgungsprozessen von Patienten sehr hilfreich. Im DMP Bereich sind sehr viele Daten vorhanden, die jedoch aus aktuellen datenschutzrechtlichen Gründen nicht mit den GKV-Routinedaten verknüpft werden dürfen. Dadurch gehen für Projekte und Versorgungsmodelle elementar wichtige Versorgungsforschungselemente verloren, die dazu beitragen könnten, das bürgerliche Versorgungsmanagement zu verbessern, betont Pourie.

 

Die DGbV fordert daher von der Politik eine entsprechende Anpassung der bestehenden Rechtsgrundlagen, damit aus den vorhandenen Daten auch valide Gesundheitsinformationen für die Versorgung der Kranken abgeleitet werden können. Die bisherigen medizinischen Versorgungsprozesse müssen bürger- und patientenorientierter gestaltet werden fordert die DGbV.

 

 

 

Berlin, 8. Dezember 2014

 

Wildwuchs beim Patientencoaching befürchtet

 

Veröffentlicht am 09.12.2014 17:16 von redaktion

 

Mit Patientencoaching lassen sich in Deutschland jährlich Kosten in Höhe von 38 bis 75 Milliarden Euro einsparen. Experten der Deutschen Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V. (DGbV) mit Sitz in Berlin befürchten einen Wildwuchs und negative Auswirkungen für Patienten und deren Empowerment.

 

Anlässlich der Arbeitsgruppensitzung “Versorgungsmanagement, Finanzierung und Verträge” der DGbV hob der Präsident Dr. John N. Weatherly hervor, dass es unzählige Interaktionsmaßnahmen im deutschen Gesundheitswesen gibt. Sie bezeichnen sich als Patientencoaching, ohne das es dafür festgelegte Qualitäts- oder Handlungsparameter gibt.

 

Patientencoaching soll den Patienten befähigen, eine aktive Rolle bei der Krankheitsbewältigung zu leisten. “Seit 2008 leistet die DGbV auf diesem Gebiet Pionierarbeit”, so Weatherly.

Ein Wildwuchs beim Patientencoaching ist gefährlich, denn negative Auswirkungen – gerade im Bereich psychisch kranker Menschen – wird viel zu spät entdeckt.

 

Die DGbV fordert von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit Experten und Kostenerbringern dem Wildwuchs Einhalt zu gebieten. Es müssen klare und nachprüfbare Parameter mit gewissen Grund- und Ausbildungsqualitäten entwickelt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass bei den Patienten die Coaches eine bessere Outcome-Qualität erzielen.

 

Die Methode “Patientencoaching” ist, wenn sie richtig eingesetzt und durchgeführt wird, eine sehr effiziente und effektive Möglichkeit die erzielten Behandlungserfolge deutlich zu erhöhen. Und das bei gleichzeitiger Reduktion der anfallenden Kosten.

 

Die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V. (DGbV) begleitet und entwickelt Konzepte für Verbesserungen des Versorgungsmanagements im deutschen Gesundheitswesen unter Berücksichtigung der Komplexität des gesamten Systems und der wichtigen Rolle der Bürger, also der Versicherten und Patienten. Die DGbV ist unabhängig, fachübergreifend und gemeinnützig.

 

 

 

 

25. November 2013

 

Buch-Neuerscheinung

"Leuchttürme, Praxisbeispiele und Erfahrungen aktiver Patientenbeteiligung"

 

ab sofort erhältlich

 

Berlin. Mitte November 2013 ist das Buch "Leuchttürme, Praxisbeispiele und Erfahrungen aktiver Patientenbeteiligung" neu in der Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V. (DGbV) erschienen.

 

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18. März 2013

Patientencoaching als EBM-Leistung kann Patientensicherheit gefährden

 

Berlin. Befremdet zeigte sich der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V. (DGbV), Dr. Klaus Meyer-Lutterloh, über einen über die Presse bekannt gewordenen Vorschlag aus den Reihen des Bundesverbandes Managed Care (BMC), Patientencoaching mit EBM-Ziffern zu vergüten.

 

Ein solcher Vorschlag wird dem hohen Qualitätsanspruch, der an die Methode des Patientencoaching gestellt werden muss, nicht gerecht. Es handelt sich dabei um eine immer noch unterschätzte Leistung mit erheblichem Potenzial zur Effizienzsteigerung im Behandlungsmanagement.

 

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21. März 2013

 

Exklusiv-Ausschreibungen von Grippeimpfstoffen können Risiko darstellen

 

(Berlin, 21.03.2013) Exklusiv-Ausschreibungen von Grippeimpfstoffen durch Krankenkassen für gesetzlich Versicherte lassen Zweifel an der Sinnhaftigkeit solcher Verträge aufkommen, wenn Aspekte einer bürger- und versichertengerechten Versorgungsqualität dabei gegenüber monetären Aspekten in den Hintergrund treten, so Dr. Klaus Meyer-Lutterloh von der DGbV e.V. heute in Berlin.

 

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18. März 2013

Patientencoaching als EBM-Leistung kann Patientensicherheit gefährden

 

Berlin. Befremdet zeigte sich der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V. (DGbV), Dr. Klaus Meyer-Lutterloh, über einen über die Presse bekannt gewordenen Vorschlag aus den Reihen des Bundesverbandes Managed Care (BMC), Patientencoaching mit EBM-Ziffern zu vergüten.

 

Ein solcher Vorschlag wird dem hohen Qualitätsanspruch, der an die Methode des Patientencoaching gestellt werden muss, nicht gerecht. Es handelt sich dabei um eine immer noch unterschätzte Leistung mit erheblichem Potenzial zur Effizienzsteigerung im Behandlungsmanagement.

 

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6. Dezember 2012

 

Patientenrechtegesetz ohne Förderung von Patientenkompetenz

Vieles bleibt blanke Rhetorik

 

Berlin. Ernüchtert zeigte sich die Deutschen Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement (DGbV) über das kürzlich vom Bundestag abgesegnete Patientenrechtegesetz. Es sei erstaunlich, dass die Bundesregierung nahezu zwei Jahre gebraucht hat, um die bisher verstreuten Regelungen zu Patientenrechten an einem zusammenhängenden Platz im Bürgerlichen Gesetzbuch unterzubringen und dabei einige Neuerungen im BGB und im Sozialgesetzbuch V einzuführen. Dass jetzt einzelne Ansprüche klarer definiert wurden, sei nur recht und billig. Unklar und auslegungsbedürftig bliebe dennoch beispielsweise die Grenze zwischen "einfachen" und "groben" Behandlungsfehlern. "Ob und wie durch das Gesetz die Versorgungsqualität und die Arzt-Patientenbeziehung verbessert werden, ist keinesfalls sicher. Insofern ist das Patientenrechtegesetz deutlich hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben", so der DGbV-Präsident John Weatherly.

 

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